| Amtliches Prüfsiegel: "Fortbildungsnachweis" |
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Die Bundesjustizministerin hat auf dem Anwaltstag in Dresden erklärt, dass das neue Rechtsdienstleistungsgesetz den Verbraucherschutz, nicht den Anwaltsschutz zum vordringlichen Leitmotiv hat und eine starke Anwaltschaft keinen Schonraum braucht. Für diese starke Anwaltschaft ist die Sicherung der Qualität der von ihr angebotenen Leistungen auf hohem Niveau von existenzieller Bedeutung. Das Rechtsberatungsmonopol, das in seinem Kern auch von dem Rechtsdienstleistungsgesetz garantiert werden soll, wird erfolgreich nur dann verteidigt werden können, wenn wir beweisen, dass es vor allem dem Schutz des Verbrauchers von Rechtsdienstleistungen dient; weil nur die Rechtsanwälte regelmäßig eine qualifizierte Rechtsberatung von einer spezifischen Mindestqualität gewährleisten. Die Sanktionierung von Verstößen gegen die allen Rechtsan wälten obliegende Fortbildungs pflicht lehnt das Bundesjustizministerium ab. Uns wird zur Eigeninitiative geraten. Die Eigeninitiative, so Frau Zypries auch in Dresden auf dem Anwaltstag, sei der beste Motor für eine gute und effektive Fortbildung. Unsere Kolleginnen und Kollegen, die ihre Fortbildungspflicht erfüllen, wollen darauf auch hinweisen dürfen. In ihren werbenden Aussagen in Kanzleibroschüren beispielsweise, aber auch gegenüber ihrem Haftpflichtversicherer. Denn z.B. die Allianz-Versicherung gewährt Steuerberatern Prämienvergünstigungen für Qualitätsmanagement und nachgewiesene Fortbildung. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main nimmt sich jetzt dieser Forderung unserer Kolleginnen und Kollegen an. Wir führen als er ste deutsche Rechtsanwaltskammer ein „Amtliches Prüfsiegel" zum Nachweis der erfüllten Pflicht zur Fortbildung ein. Dieses Prüfsiegel wird nach einem strengen Anforderungsschema vergeben, und zwar jeweils für drei Jahre. Dabei lehnen wir uns an einen Vorschlag an, den der Ausschuss 6 der Satzungsversammlung in langen und intensiven Beratungen erarbeitet hat und den wir für überzeugend halten. Die Fortbildung hat die Module I. Materielles Recht,
Verfahrensrecht und Prozessrecht Wer dieses Prüfsiegel vorweisen kann, der hat
tatsächlich hart für seine Fortbildung gearbeitet. Er kann in
besonderem Maße das Vertrauen der rechtsratsuchenden Verbraucher
beanspruchen. Das von der Rechtsanwaltskam mer Frankfurt am Main als
Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehene amtliche
Prüfsiegel „Fortbildungsnachweis" wird jeweils für einen
Zeitraum von drei Jahren verliehen und muss dann neu erworben werden. Die verschiedenen Formen der Fortbildung und ihre
Bewertung
Seminare (auch
Inhouse-Seminare, Fernstudium)
• 10 Punkte pro Stunde Dozententätigkeit • 20 Punkte pro Stunde, max. 60 Punkte pro Jahr Ganzjährige Referendar-Arbeitsgemeinschaftsleiter -Tätigkeit • 20 Punkte pro Stunde, max. 60 Punke pro Jahr auf alle Module Eigenstudium (Studium der Fachliteratur, e-Learning, etc.) • 10 Punkte pro Jahr Prüfertätigkeit • 20 Punkte pro Prüfung, max. 60 Punkte pro Jahr Zertifizierte Qualitätszirkel/Gesprächskreise • 10 Punkte pro Jahr Juristische Fachveröffentlichungen • 10-30 Punkte pro Veröffentlichung, max. jedoch 30 Punkte pro Jahr |